Hygienemanagement in der Arztpraxis

Hygienemanagement

Das Hygienemanagement ist ein zentraler Bestandteil des Qualitätsmanagements einer Arztpraxis. Hier erfahren Sie, wie sich die Hygienevorschriften für Ihre Praxis mit Hilfe des Hygieneplans gezielt umsetzen lassen und welche wichtige Rolle dabei ein Hygienebeauftragter spielt.

Hygienemanagement: Definition

Der Begriff Hygienemanagement umfasst die Organisation, Umsetzung und Kontrolle von Maßnahmen, die zur Erhaltung der Hygiene und Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen notwendig sind. Zusätzlich hilft es dabei, den Überblick über die jeweiligen Anforderungen zu behalten, um die Hygiene und den Infektionsschutz weiterzuentwickeln und bei Bedarf, wie etwa bei der Corona-Pandemie, anzupassen. 
 
Das Hygienemanagement in der Arztpraxis bildet ein zentrales Element, um die Gesundheit von Patient*innen und Mitarbeiter*innen zu schützen und Infektionen vorzubeugen. Dadurch ist es ein wichtiger Bestandteil des praxisinternen Qualitätsmanagements. Um die Ziele des Hygienemanagements zu erfüllen, existieren gesetzliche Vorgaben und Richtlinien. Diese Hygienevorschriften müssen von jeder Praxis beachtet werden. 

Hygiene in der Arztpraxis: Gesetzliche Grundlagen

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) bildet die rechtliche Grundlage für das Hygienemanagement. Darin wird geregelt, welche Anforderungen zur Hygiene und Infektionsprävention in einem Behandlungsumfeld erfüllt sein müssen. Dadurch sollen nosokomiale Infektionen, also Infektionen im Rahmen einer medizinischen Behandlung, verhindert bzw. frühzeitig erkannt und bekämpft werden. 
 
Neben dem IfSG existieren zahlreiche weitere verschiedene Gesetze und Verordnungen, denen das Hygienemanagement einer Arztpraxis unterliegt. Dazu gehören unter anderem:
 
  • die Richtlinien des Robert Koch Instituts (RKI-Richtlinien)
  • Hygieneverordnungen der Bundesländer
  • das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften
  • die Biostoffverordnung (BioStoffV)
  • die Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe (TRBA 250)
  • Trinkwasserverordnung
  • Arzneimittelgesetz

Was enthält der Hygieneplan einer Arztpraxis?

Der Hygieneplan ist zentraler Bestandteil des Hygienemanagements einer Arztpraxis. Er fasst alle Vorgaben und notwendigen Hygienemaßnahmen zusammen, die zur Einhaltung der jeweiligen Hygienevorschriften für eine Praxis umgesetzt werden müssen. Dazu enthält der Hygieneplan einer Praxis verbindliche Handlungsanweisungen zu Reinigungs-, Desinfektions-, Sterilisations-, Ver- und Entsorgungsmaßnahmen, die sowohl dem Praxis- als auch dem Reinigungspersonal bekannt und jederzeit zugänglich sein müssen.
 
Laut IfSG sind Arztpraxen grundsätzlich dazu verpflichtet, einen Hygieneplan zu erstellen. Allerdings unterscheiden sich dessen Anforderungen an Hygiene und Infektionsprävention je nach Leistungsspektrum und den damit verbundenen individuellen Abläufen innerhalb der jeweiligen Praxis. Der Hygieneplan einer Arztpraxis muss folgende Punkte beinhalten:
 
  • Personalhygiene/Schutzmaßnahmen

    • Händehygiene (Händewaschen, hygienische/chirurgische Händedesinfektion, Händepflege)
    • Persönliche Schutzausrüstung
    • Dienst- und Arbeitskleidung
    • Wäschemanagement

  • Hygienemaßnahmen am Patienten

    • Hautdesinfektion bei Injektionen, Kapillarblutentnahmen, Venenpunktionen, andere Punktionen, operative Eingriffe/Operationen
    • Schleimhautdesinfektion

  • Flächenreinigung und -desinfektion

    • Maßnahmen, Mittel, Desinfektion/Reinigung von medizinischen Geräten

  • Aufbereitung von Medizinprodukten

    • Risikogruppen, Reinigung, Desinfektion, Spülung und Trocknung, Verpackung, Sterilisation, Lagerfristen von Sterilgut

  • Hygienisch-mikrobiologische und -physikalische Routineuntersuchungen

  • Umgang mit Medikamenten

  • Abfallentsorgung

  • Erfassung/Meldung übertragbarer Krankheiten

    • nach § 23 IfSG fortlaufende Erfassung und Bewertung von nosokomialen Infektionen/Multiresistenzen in Einrichtungen, in denen ambulant operiert wird
    • nach § 6 IfSG Meldung von definierten übertragbaren Krankheiten an das zuständige Gesundheitsamt
 
Für alle Hygienemaßnahmen, die in einer Praxis umgesetzt werden, gilt grundsätzlich: Das gesamte Praxispersonal inklusive der Reinigungskräfte muss in diesen geschult sein. Die Hygieneschulungen müssen dazu regelmäßig bei Bedarf, Neueinstellung oder mindestens einmal pro Jahr durchgeführt und dokumentiert werden. Die Dokumentation ist ebenfalls Teil des Hygieneplans einer Praxis.

Hygienemanagement in der Arztpraxis: Händehygiene

Zu den einfachsten und gleichzeitig effektivsten Hygiene-Maßnahmen in einer Arztpraxis gehört die Händehygiene, denn der häufigste Infektionsweg ist die Übertragung von Erregern über die Hände. Dieser lässt sich leicht durch regelmäßige Händehygiene oder Händedesinfektion unterbrechen. Während für das mindestens 30 Sekunden lange hygienische Händewaschen lediglich Seife, Wasser und Papiertücher benötigt werden, werden die trockenen Hände zur hygienischen Desinfektion mit Desinfektionsmittel für insgesamt 30 Sekunden gereinigt.

Zu den Maßnahmen der Händehygiene gehören außerdem: 

  • die chirurgische (präoperative) Händedesinfektion
  • das Tragen von Handschuhen 
  • Hautschutz und Hautpflege 

Die regelmäßige Anwendung von Hautschutz- und Hautpflegemitteln stellt dabei eine grundlegende Voraussetzung für eine effektive Händehygiene bzw. -desinfektion dar. Denn bereits durch kleinste Risse und Verletzungen in der Haut können Krankheitserreger eindringen. Welche Maßnahmen der Händehygiene im Hygieneplan einer Praxis dokumentiert und umgesetzt werden müssen, hängt auch hier von den Rahmenbedingungen bzw. dem Leistungsspektrum der jeweiligen Praxis ab. 

Hygienemanagement in der Arztpraxis: Hygienischer Verbandwechsel

Der hygienische Verbandwechsel zählt im Hygieneplan einer Arztpraxis zu den Hygienemaßnahmen am Patienten. Dabei wird zwischen der Versorgung von chronischen und infizierten Wunden unterschieden. Eine persönliche Hygiene und vor allem eine hygienische Händedesinfektion gehört dabei in beiden Fällen zu einer der wichtigsten Grundlagen eines hygienischen Verbandwechsels.
 
Die optimale Versorgung von kritisch kolonisierten oder infizierten Wunden ist mit erheblichem hygienischem Aufwand verbunden. Die Auslöser einer Wundinfektion können neben pathogenen Bakterien auch Viren, Pilze oder Parasiten sein. Um nosokomiale Infekte beim Verbandwechsel zu vermeiden, müssen zusätzlich zu den Hygienemaßnamen, die auch bei der Versorgung von chronischen Wunden zu befolgen sind, zusätzlich besondere Maßnahmen zum Schutz der eigenen Person getroffen werden. Außerdem gilt es folgende Besonderheiten zu beachten:
 
  • Bei Verdacht auf eine Infektion sollte nach ärztlicher Anweisung ein Abstrich durchgeführt sowie eine geeignete Wundantiseptika verwendet werden.
  • Wundspüllösung (Wundantiseptika) anwärmen, um z. B. zusätzliche Schmerzen zu reduzieren.
  • Einhaltung der Grundsätze: Von außen nach innen reinigen. So reduzieren Sie die Gefahr von Kreuzkontaminationen.
  • Wirkstoffhaltige Wundauflagen wie z. B. silberhaltige Verbände dürfen nur in der Akutphase und max. 2 Wochen eingesetzt werden.

Hygiene und Infektionsprävention: Das macht ein Hygienebeauftragter

Jede Arztpraxis, in der invasive Eingriffe vorgenommen werden – dazu zählen z. B. auch Blutentnahmen und Infusionen –, muss einen Hygienebeauftragten benennen. Grundsätzlich gilt dabei, dass jeder Mitarbeiter einer Arztpraxis zum Hygienebeauftragten benannt werden kann. Neben einem hygienebeauftragten Arzt mit einer mindestens 40-stündigen Fortbildung, können auch folgende Personen benannt werden:
 
  • Mitarbeiter der Praxis: Medizinische Fachangestellte oder nicht-ärztliche Mitarbeiter, für die keine weitere Fortbildung nötig, aber empfehlenswert ist. 
  • Externe Hygienebeauftrage bzw. -berater
 
Im Rahmen des Hygienemanagements sorgt ein Hygienebeauftragter dafür, dass die jeweiligen Hygienemaßnahmen, die der Hygieneplan einer Arztpraxis vorsieht, im Arbeitsalltag umgesetzt und stetig verbessert werden. Dadurch soll die allgemeine Hygienesituation einer Praxis für Mitarbeiter*innen und Patienten*innen immer weiter optimiert und damit auch die Qualität der Behandlung verbessert werden. Zu den weiteren Aufgaben eines Hygienebeauftragten gehören unter anderem:
 
  • Jährliche Unterweisung der Mitarbeiter zum Thema Hygiene
  • Erstellung und Aktualisierung des Hygieneplans
  • Beratung und Unterstützung für die Praxisleitung zum Thema Einkauf und Verwendung von Desinfektionsmitteln oder hygienerelevante Anschaffungen
  • Sicherstellung und Kontrolle der Medikamentenbestände auf Haltbarkeit und Lagerung
  • Jährliche Überprüfung und Aktualisierung des Gefahrstoffkatasters
  • Jährliche Überprüfung der Sicherheitsdatenblätter, Betriebsanweisungen und Produktblätter
  • Trinkwasserproben veranlassen, bei Bedarf Abklatschtests durchführen
  • Regelmäßige Rückmeldung an die Praxisleitung geben

Unterstützung beim Hygienemanagement durch Essity

Essity unterstützt Sie dabei, das Hygienemanagement in Ihrer Praxis erfolgreich umsetzen, damit Sie sich auf die Heilbehandlung Ihrer Patienten konzentrieren können. In einer persönlichen und intensiven Zusammenarbeit hilft Ihnen die Essity Praxismanagerin mit ihrem langjährigen Fachwissen, die richtigen Hygienemaßnahmen für Ihre Praxis zu erarbeiten, um sowohl Ihre Patienten als auch Ihre Mitarbeiter vor Infektionen zu schützen. Dazu ermittelt die Essity Praxismanagerin gern mit Ihnen gemeinsam Ihren individuellen Bedarf und erstellt Ihnen auf dieser Grundlage ein individuelles Angebot.

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