Die 2021 eingeführte elektronische Patientenakte ermöglicht es, alle medizinischen Daten eines Menschen an einem Ort zu sammeln. Die Nutzung der ePA ist nicht verpflichtend, aber Praxen müssen auf Wunsch von Patient*innen damit arbeiten können.
Was ist eine elektronische Patientenakte?
Die elektronische Patientenakte, kurz ePA, ist ein Speicherort, an dem alle medizinische Daten eines Menschen digital abgelegt werden können. Unterlagen zu Patient*innen, die bisher in verschiedenen Praxen und Krankenhäusern gesammelt wurden, werden so gebündelt.
Im Idealfall ist so eine vollständige Bereitstellung aller für die Behandlung eines Menschen wichtigen Daten in Sekunden möglich. Das ist nicht nur im Notfall praktisch, sondern erleichtert auch sämtliche Routineuntersuchungen.
Verpflichtend ist die e-Patientenakte für Patient*innen noch nicht, sie kann aber seit Anfang 2021 auf Wunsch genutzt werden. Für jede*n Patient*in darf es nur eine elektronische Patientenakte geben, die unter anderem folgende Daten enthalten kann:
- Diagnosen
- Medikationspläne
- Behandlungsberichte
- Therapiemaßnahmen
- Röntgenbilder
- Blutwerte
- Notfalldatensatz
Welche Daten gespeichert und zur Einsicht für den oder die Ärzt*in freigegeben werden, entscheiden Patient*innen selbst. Deshalb sollte nie davon ausgegangen werden, dass die Daten auf einer individuellen ePA vollständig sind. Das Anamnesegespräch und die Dokumentation in der Praxis ersetzt die ePA also nicht.
Wie funktioniert die elektronische Patientenakte?
Ist die Arbeit mit der ePA für Arztpraxen verpflichtend?
Seit Anfang 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine ePA zur Verfügung stellen, wenn diese es wünschen. Seit Juli 2021 müssen Praxen die ePA befüllen und lesen können. Wer die Technik nicht bereitstellt, muss mit Honorarkürzungen in Höhe von 1 % rechnen. Es empfiehlt sich also, sich mit der Technik auseinanderzusetzen und sie bereits einzuführen, auch wenn Patient*innen noch nicht danach gefragt haben.
Die elektronische Patientenakte in der Arztpraxis nutzen
Zusammenfassung
Die ePA kann den umständlichen Austausch von Daten zwischen Praxen und Krankenhäusern vereinfachen. Patient*innen können nun alle wichtigen Unterlagen digital bei sich tragen. Das macht es einfach, auch komplexe Therapien, an denen verschiedene Praxen beteiligt sind, genau abzugleichen. Das vertrauliche Gespräch zwischen Ärzt*in und Patient*in ersetzt die ePA jedoch nicht, und auch die Dokumentation in der Praxis wird dadurch nicht abgelöst.